Corona
Corona Regeln
Der Sportbetrieb kann nach der Sechzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, gültig seit 1. April 2022, wieder uneingeschränkt sowohl in Innenräumen, als auch im Freien, durchgeführt werden. Es besteht auch keine Pflicht zur Registrierung der Teilnehmer.
Natürlich sind infizierte Personen oder Personen mit Symptomen vom Sportbetrieb ausgeschlossen. Darüber hinaus gelten Empfehlungen, an denen man sich im Hinblick auf die eigene Sicherheit, aber auch den Schutz der Mitmenschen, halten sollte. Diese lauten:
Jeder wird angehalten, wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und auf ausreichende Handhygiene zu achten. In geschlossenen Räumlichkeiten wird empfohlen, soweit möglich, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, und auf ausreichende Belüftung zu achten.
Unser Hygienekonzept mit Bereitstellung von Desinfektionsmitteln bleibt in Kraft.
Tennis in Zeiten der Corona-Pandemie
Siehe die Bekanntmachungen auf der Tennis Seite!